Schulgeldermäßigung
Als katholische Privatschule wird unsere Bildungseinrichtung samt der dafür notwendigen Infrastruktur nicht vom Bund erhalten, sondern den Elternbeiträgen, die vom Verein für Franziskanische Bildung verwaltet werden. Dieses Schulgeld ermöglicht es, unseren Jugendlichen ein modernes und gut ausgestattetes Umfeld zu bieten. Im franziskanischen Geist sollen aber besondere Belastungen berücksichtigt werden.
Eine Geschwisterermäßigung wird im Schul- und Elementarbereich ab dem zweiten Kind gewährt. Der Nachweis für die Anspruchsberechtigung ist im Zuge der Anmeldung in der Einrichtung zu erbringen. Ein gesonderte Antragstellung ist nicht nötig.
Darüber hinaus kann um Ermäßigung des Schul- oder Elternbeitrages pro Kind angesucht werden.
Mögliche Kriterien für die Schul- und Elternbeitragsermäßigung sind:
− Ausgabenüberschuss aufgrund unverschuldet hoher finanzieller Belastungen
− Erforderliche Notstandsunterstützung (Jobverlust, Krankheit, …)
− Außertourliche familiäre Belastungen (Scheidung, Todesfall des Partners, …)
− Erhöhter Kostenaufwand aufgrund Integrationsbedarf
− Gezielte Begabtenförderung bei finanziell schlechter gestellten Familien
Ermäßigungsansuchen müssen bis 30.09.2023 in der Schule abgegeben werden.
Im Oktober bearbeitet der Verein die Anträge und im November entscheidet der Vorstand über die Subventionshöhe.
Bei gegebener Förderwürdigkeit wird die Ermäßigung ab Dezember beim monatlichen Einzug (SEB, BMD) von der Verwaltung berücksichtigt. Finanziert wird diese Unterstützung von den drei franziskanischen Orden, die hinter dem Verein für Franziskanische Bildung stehen.
Die Beitragsermäßigung gilt lediglich für das laufende Schuljahr und nicht für Folgejahre.
Ansuchen, die erst nach dem 30.9.2023 einlangen, können erst bei der Beschlussfassung im zweiten Semester berücksichtigt werden, sofern im Fördertopf noch finanzielle Mittel vorhanden sind.